Das neue Gebäudeenergiegesetz: Das gilt ab 1. Januar 2024

Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ändert sich einiges für Eigentümer und Kaufinteressenten. Wir von der IG Mainz möchten etwas Licht ins Dunkel bringen und haben daher die wichtigsten Änderungen Punkt für Punkt für Sie zusammengefasst. 

 

Wann muss ich meine Heizung austauschen?

Grundsätzlich gilt: Solange Ihre Heizung funktioniert oder bei einem Defekt repariert werden kann, schreibt das GEG keinen Austausch vor. Lediglich dann, wenn Sie eine Heizung mit Konstanttemperaturkessel besitzen, die älter als 30 Jahre ist, sind Sie zum Austausch verpflichtet. Gleiches gilt, wenn Ihre Heizungsanlage irreparabel kaputt ist. In beiden Fällen gibt es jedoch Übergangsfristen, um Eigentümern den Weg zur energieeffizienten Heizung zu erleichtern.

Ein Beispiel: Ihre Gasheizung ist defekt und eine Reparatur nicht möglich. Dann können Sie übergangsweise eine gebrauchte Gasheizung installieren lassen und müssen diese erst nach Ablauf von zwei Jahren gegen eine Heizung tauschen, die den GEG-Anforderungen entspricht. So bleibt Ihnen ausreichend Zeit, um den Austausch zu planen, zu kalkulieren und Fördermittel zu beantragen. 

Welche Anforderungen stellt das GEG an neue Heizungen?

Neue Heizungen müssen ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Handelt es sich um einen Neubau außerhalb eines Neubaugebiets, gilt diese Regelung frühestens ab 2026. Spätestens ab dem Jahr 2028 wird die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen verbindlich, stets eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. 

Um die 65 Prozent erneuerbare Energien zu erreichen, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten, zum Beispiel: 

  • den Anschluss an ein Wärmenetz
  • die elektrische Wärmepumpe
  • die Stromdirektheizung
  • die Hybridheizung
  • die Biomasseheizung

Derzeit sind fossile Energien in Deutschland die Hauptwärmequelle. Das Ziel des GEG besteht darin, die Nutzung fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren und bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. 

Staatliche Förderungen für den Heizungsaustausch laut GEG 

Das Gebäudeenergiegesetz besagt auch, dass der Heizungsaustausch staatlich gefördert wird, und zwar folgendermaßen: 

  • 30 Prozent Grundförderung für alle
  • 25 Prozent zusätzliche Förderung für Eigentümer, die besonders schnell auf eine energieeffiziente Heizung umrüsten
  • 30 Prozent zusätzliche Förderung für Eigentümer mit geringem Einkommen

Die maximal mögliche Förderung beim Heizungsaustausch beträgt 70 Prozent der Investitionskosten. Darüber hinaus gilt: In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden. 

Wir beraten Sie

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes hat Sie verunsichert und Sie wünschen eine Beratung? Dann steht das Team der IGM Immobilien Gesellschaft Mainz mbH Ihnen zur Verfügung. Greifen Sie zum Hörer oder kontaktieren Sie uns online!

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